Frühere Strafmündigkeit: Edtstadler will diskutieren

Nach dem kürzlich bekanntgewordenen Missbrauchsskandal unter teils strafunmündigen Jugendlichen in Wien hat Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) bekräftigt, dass man neben anderen Punkten auch über eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters reden müsse.

„Ich erlaube mir, trotz gewisser Sachkenntnis (als Ex-Richterin, Anm.), keine abschließende Beurteilung vor Einbindung aller Stakeholder“, sagte sie in Richtung der Fachleute, die die Überlegung bereits kritisiert hatten. Edtstadler stört sich daran, dass „reflexartig bei der Einleitung von Schritten sofort eine Ablehnung kommt“.

Immer wieder verübten unter 14-Jährige schwere Verbrechen, so Edtstadler. In manchen Ländern Europas liege die Strafmündigkeit unter dem Alter, das in Österreich gilt. Sie nannte Irland (13), Großbritannien (13) und die Schweiz (zehn Jahre) als Beispiele.

„Gesamtheitlicher Zugang“ nötig

Sie betonte aber, dass es nicht nur um das Alter gehe: „Die Strafmündigkeit ist das eine.“ Aber beispielsweise im Internet gebe es „frei zugängliche Gewaltvideos, die keine Warnhinweise haben“. Also brauche es einen „gesamtheitlichen Zugang und Überlegungen, wie wir dem entgegenwirken, mehr Transparenz schaffen, die Eltern einbeziehen“. Dazu stehe man mit Expertinnen und Experten in Kontakt und werde auch informieren, wenn es Treffen oder Ergebnisse gebe.

Dass die 17 Tatverdächtigen auf freiem Fuß sind, sogar jene Mitglieder dieser „Multikultibande“, die älter als vierzehn Jahre sind, „das versteht kein Mensch“, meinte heute FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl. Damit führe sich die Strafjustiz selbst ad absurdum. Er erneuerte auch seine Forderung nach Herabsetzung der Straf- und Deliktsfähigkeit auf unter 14 Jahre.